Vorteile der Künstlersozialkasse
Deine Vorteile als KSK-versicherte Person
Die Künstlersozialkasse ist weltweit in ihrer Form einzigartig und sie bietet Dir tatsächlich nur Vorteile:
- Rentenversicherung: Verhinderung von Altersarmut mit Aufbau von staatlicher Rente als Altersvorsorge durch Einzahlung in Rentenkasse (einmalig für Selbständige)
- Rendite: Verdopplung des eingezahlten Rentenanteils durch Künstlersozialkasse
- Einkommensgebundene Beitragshöhe: Niedriges Einkommen bedeutet geringe Beiträge (ab 99,77 € im Monat) – bei gleichen Versicherungsleistungen!
- Kosten sparen: Reduzierung der Ausgaben für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge durch Übernahme von 50 % der Kosten durch KSK (im Vergleich zu anderen Selbständigen)
- Steuern senken: KSK-Beitrag als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen
- Einfach wechseln: Zur KSK wechseln – trotzdem bei gleicher Krankenkasse bleiben (leistende Krankenkasse / Leistungsträger)
- Keine Nachzahlungen: Höhe des KSK-Monatsbeitrages nur abhängig vom selbst im Voraus geschätzten Einkommen
Die KSK bewahrt Dich vor Altersarmut und sorgt dafür, dass auch selbstständige Künstlerinnen oder Publizisten Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen. Damit bist Du in der gesetzlichen Sozialversicherung ähnlich abgesichert wie Angestellte.
Ein klarer finanzieller Vorteil ist dabei, dass die Künstlersozialkasse die Hälfte Deiner Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung trägt – obwohl Du selbständig bist! Das heißt: Als KSK-versicherte Person sparst Du 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Nicht künstlerisch tätige Selbständige müssen im Gegensatz dazu ihre Absicherung und Vorsorge selbst organisieren und in voller Höhe auch selbst bezahlen.
Als KSK-versicherte Person bekommst Du also auf Deinen Beitrag zur Rentenversicherung von der Künstlersozialkasse noch einmal den exakt gleichen Betrag obendrauf. Damit hast Du quasi eine sofortige Rendite in Höhe von 100 %. Das ist ein echter geldwerter Vorteil und für Selbstständige wirklich einmalig!
Zahle weniger Steuern! Die Leistungsbestandteile der Künstlersozialversicherung sind bei der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe von der Steuer absetzbar:
- Krankenversicherung zu 100 % absetzbar
- Pflegeversicherung zu 100 % absetzbar
- Rentenversicherung zu 100 % absetzbar
Maßgeblich sind die Basisbeiträge und Deine persönliche Steuersituation — verbindlich klärt das Deine Steuerberatung.
Als KSK-versicherte Person ist Deine Beitragshöhe nur an Dein selbst zu schätzendes voraussichtliches Einkommen gekoppelt – ein weiterer enormer Vorteil gegenüber anderen Selbständigen:
Du musst keine KSK-Beiträge nachzahlen, solltest Du ein höheres Einkommen erzielen als zuvor angegeben. Aber Vorsicht ist geboten: Bei einer KSK-Prüfung kannst Du bei starken Abweichungen zwischen dem von Dir geschätzten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommen und dem tatsächlichen Arbeitseinkommen der Vorjahre mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Du bist unsicher, wie Du Dein Einkommen einschätzen sollst oder welche Folgen Änderungen für Deine KSK-Situation haben können?
Offizielle Informationen: Beitrag · Änderungsmitteilungen · KSVG