Der KSK-Rechner 2026 berechnet Deinen möglichen monatlichen Beitrag zur Künstlersozialversicherung einfach und schnell.
Der KSK-Beitragsrechner hilft Dir bei der Prognose Deiner zukünftigen Beitragshöhe – zum Beispiel vor einer Versicherung über die KSK, bei Änderungen Deines Einkommens oder bei der jährlichen Meldung Deines voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens.
Der Rechner liefert Dir eine erste Orientierung, wie hoch Dein monatlicher KSK-Beitrag ausfallen könnte. Maßgeblich bleiben Deine konkrete Versicherungssituation, Dein gemeldetes voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen und die jeweils geltenden Beitragssätze.
Berechne jetzt, wie sich Dein möglicher monatlicher Beitrag zur Künstlersozialversicherung zusammensetzt.
Der KSK-Beitragsrechner ist ein kostenfreies Angebot von Freie Wildbahn e.V. Alle Berechnungen sind unverbindliche Orientierungswerte.
Der KSK-Rechner ermittelt auf Grundlage Deines eingegebenen voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens Deine mögliche monatliche Beitragshöhe und schlüsselt die wesentlichen Bereiche der Sozialversicherung einzeln für Dich auf:
Das Ergebnis hilft Dir dabei, besser einzuschätzen, was Du monatlich voraussichtlich zahlen würdest und wie sich dieser Betrag zusammensetzt.
Wichtig: Ein rechnerisch plausibles Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass Deine Einkommensangabe oder die Einordnung Deiner Tätigkeit fachlich richtig ist.
Die frühere Trennung nach den Rechtskreisen Ost und West entfällt seit 2025.
Du möchtest genauer verstehen, wie die einzelnen Beitragssätze, Mindestwerte und Beitragsbemessungsgrenzen zusammenhängen? KSK-Beiträge und Kosten einfach erklärt

„Da es sich um einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag handelt, ist unser KSK-Rechner mit dem mittleren Durchschnittswert aller Krankenkassenzusatzbeiträge (zur Zeit 2,9 %) vorausgefüllt. Bitte passe diesen Wert auf den aktuell gültigen Prozentsatz des Zusatzbeitrages Deiner Krankenkasse an!“
Damit der KSK-Rechner Deinen Beitrag zur Künstlersozialkasse berechnen kann, brauchst Du eine realistische Prognose Deines voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens.
Gemeint ist damit ausschließlich der steuerrechtliche Gewinn aus Deiner selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit – also im Grunde Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
Andere Einkunftsarten wie Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Kapitalvermögen fließen in der Regel nicht in die reine KSK-Beitragsbemessung ein, da die Beiträge direkt an den Gewinn aus der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit gekoppelt sind.
Du möchtest genauer wissen, welches Einkommen zählt und wie Du Deine Einkommensprognose sinnvoll ermittelst? Dann schau Dir auf unserer Seite zu den Beiträgen und Kosten der KSK den Abschnitt „Wie schätze ich mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen richtig?“ an.
Bei gemischten Tätigkeiten, einer zusätzlichen Festanstellung, Beteiligungen oder weiteren selbständigen Einkünften kann die richtige Einordnung komplexer sein — eine professionelle KSK-Beratung hilft Dir, vermeidbare Fallstricke zu umgehen.
Der Beitrag wird auf Grundlage Deines voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens und der jeweils geltenden Beitragssätze berechnet. Versicherte tragen im Grundmodell genau die Hälfte, also exakt 50 % der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 100 Euro im Monat.
Konkret sind es ab 99,77 € — zusammengesetzt aus 30,23 € Rentenversicherung, 48,12 € Krankenversicherung, 11,86 € Pflegeversicherung und dem halben Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse.
Warum ist das mehr, als viele erwarten? Weil zwei verschiedene Untergrenzen gelten. Für die Rentenversicherung rechnet die KSK mindestens mit 3.900 € Jahreseinkommen. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Untergrenze höher, nämlich bei 7.910 € im Jahr. Verdienst Du weniger, zahlst Du trotzdem den Mindestbeitrag.
Diese Werte ändern sich in der Regel jedes Jahr. Deinen persönlichen Beitrag rechnet Dir unser KSK-Beitragsrechner in wenigen Sekunden aus.
Der genannte Mindestbeitrag gilt 2026 bei Elterneigenschaft und durchschnittlichem Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Ohne Kind und je nach Krankenkasse liegt der Beitrag etwas höher.
Beiträge steigen nur bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen – also bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze, über der der KSK-Beitrag nicht weiter steigt. Weil für Rentenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung unterschiedliche Grenzen gelten, die noch dazu jährlich angepasst werden, gibt es nicht einen einzigen starren KSK-Höchstbeitrag. Die konkreten Höchstwerte hängen außerdem vom Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse und Deiner Pflegeversicherungssituation ab.
Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen ist eine Prognose. Wenn sich Deine Erwartungen ändern, kannst Du der Künstlersozialkasse eine aktualisierte Einkommensschätzung mitteilen. Nach den aktuellen KSK-Hinweisen wirkt sich die Änderung grundsätzlich ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung aus. Eine rückwirkende Beitragskorrektur bereits begonnener oder abgelaufener Monate erfolgt allein wegen der geänderten Prognose nicht.
Für die Änderungsmitteilung kannst Du die offiziellen KSK-Formulare nutzen. Wenn Du bereits ein Prüfschreiben „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ der Künstlersozialkasse erhalten hast, lies stattdessen bitte umgehend unsere Informationen zur KSK-Prüfung.
Nein. Der KSK-Beitragsrechner ist ein für Dich kostenfreies Angebot von Freie Wildbahn e.V. und liefert Dir eine schnelle und unverbindliche Orientierung. Trotz sorgfältig recherchierter Daten und jährlicher Aktualisierung sind alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr. Maßgeblich sind letztlich Deine konkrete Versicherungssituation und die Feststellungen der Künstlersozialkasse.
Grundsätzlich geht es um Dein voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Deiner selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit – also um den steuerrechtlichen Gewinn aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Meistens bildet Deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) schon eine solide Basis für eine Schätzung.
Du kannst eine aktualisierte Schätzung an die Künstlersozialkasse melden. Sie wirkt sich immer erst ab dem Folgemonat nach Eingang Deiner Mitteilung bei der KSK auf Deine Beitragshöhe aus.
Kurz gesagt: Es gibt keine Nachzahlungen. Deine bereits gezahlten KSK-Beiträge werden nicht rückwirkend neu berechnet, wenn Dein tatsächliches Einkommen von Deiner Prognose abweicht. Merkst Du im Laufe des Jahres, dass Deine Schätzung nicht mehr passt, meldest Du der KSK einfach eine aktualisierte Prognose — sie wirkt ab dem Folgemonat nach Eingang.
Zwei Dinge solltest Du trotzdem wissen: Schätzt Du über mehrere Jahre systematisch und erheblich zu niedrig, kann die Künstlersozialkasse das bei einer KSK-Prüfung feststellen. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, und die KSK kann Deinen Beitrag künftig selbst nach Deinen Steuerbescheiden festsetzen. Und schätzt Du dauerhaft zu hoch, zahlst Du unnötig hohe Beiträge — zu viel gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
Eine realistische Schätzung ist also Dein bester Schutz. Wie Du sie sauber ermittelst, erklären wir Dir im Abschnitt „Wie schätze ich mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen richtig?“.
Der KSK-Beitrag betrifft Deinen Versichertenanteil zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialabgabe betrifft dagegen grundsätzlich abgabepflichtige Auftraggeber und Verwerter von künstlerisch-publizistischen Leistungen – also im Regelfall Deine Auftraggeber:innen.
Wenn Du unsicher bist, welches Arbeitseinkommen Du ansetzen solltest, wie Deine Tätigkeit einzuordnen ist oder welche gegebenenfalls nachteiligen Auswirkungen weitere Tätigkeiten und Einkünfte haben können, kann eine individuelle KSK-Beratung sinnvoll sein.