Wer kann über die KSK versichert werden?
Versichert werden können selbständige Künstler:innen und Publizist:innen, die ihre Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben. Eine geringfügige Beschäftigung bleibt möglich — bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, die 2026 bei 603 € liegt.
