Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die die Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) erfüllen, müssen sich bei der Künstlersozialkasse melden. Dafür werden Angaben und Nachweise eingereicht, damit die KSK prüft, ob bei Dir eine Versicherungspflicht nach dem KSVG besteht.
Die KSK prüft anhand Deiner Tätigkeit, Deines voraussichtlichen Arbeitseinkommens und Deiner Nachweise, ob für Dich eine Versicherungspflicht nach dem KSVG besteht. Ein sorgfältig vorbereiteter KSK-Antrag kann Rückfragen und unnötige Verzögerungen vermeiden. Bist Du unsicher, ob Deine Tätigkeit oder Deine Unterlagen ausreichen, solltest Du das vor dem Einreichen klären.
Eine verbindliche allgemeine Definition gibt es nicht. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales schaffen Künstlerinnen und Künstler Musik, darstellende oder bildende Kunst, üben diese aus oder lehren sie.
Publizistisch tätig sind unter anderem Schriftstellende, journalistisch Tätige sowie Personen, die in anderer Weise publizistisch arbeiten oder Publizistik lehren.
Ob Deine konkrete Tätigkeit darunter fällt, prüft die KSK im Einzelfall anhand Deiner Angaben und Nachweise.
Klar definiert ist die Bedingung, dass die selbständige Erwerbstätigkeit nicht nur vorübergehend und im Wesentlichen im Inland ausgeübt wird.
Das Einkommen, das für eine Versicherung über die Künstlersozialkasse erforderlich ist, muss 3.900 Euro jährlich überschreiten. Für Berufsanfänger:innen gilt diese Grenze in den ersten drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht. Danach darf sie innerhalb von sechs Kalenderjahren höchstens zweimal unterschritten werden.
Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss dauerhaft und überwiegend im Inland ausgeübt werden.
Das Jahreseinkommen muss 3.900 Euro übersteigen – mit Ausnahmen für Berufsanfänger:innen in den ersten drei Jahren.
Arbeitsnachweise, Honorarbelege und Gagen sind für die Einzelfallprüfung durch die KSK erforderlich.
Du möchtest klären, ob Deine Tätigkeit und Dein Einkommen die Voraussetzungen für eine Versicherung über die Künstlersozialkasse erfüllen?
Freiberufliche tragen die Kosten für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge selbst.
Die Künstlersozialkasse übernimmt genau 50 % Deiner Sozialversicherungsbeiträge. Sie funktioniert damit wie ein Arbeitgeber. Das bedeutet, Du zahlst nur die andere Hälfte für Deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Aufgabe der Künstlersozialkasse ist es, das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) umzusetzen. Das Gesetz sorgt dafür, dass selbständige Künstler:innen und Publizist:innen ähnlich in der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert sind wie Angestellte.
Die Künstlersozialkasse ist weder Arbeitgeber noch Krankenkasse und erbringt selbst keine Versicherungsleistungen. Sie prüft, ob bei Dir eine Versicherungspflicht nach dem KSVG besteht, berechnet Deinen Beitragsanteil, zieht ihn ein und leitet die gesamten Beiträge an die zuständigen Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung weiter.
Der übrige Anteil wird durch die Künstlersozialabgabe und einen Zuschuss des Bundes finanziert. Die eigentlichen Leistungen erhältst Du weiterhin von Deiner Krankenkasse, Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Diese Fragen klären wir mit Dir in einer KSK-Beratung — bis zu 45 Minuten, mit Blick auf Deine konkrete Situation.
Ist der KSK-Antrag gestellt, braucht es Geduld. Da jeder Fall einzeln anhand zahlreicher Unterlagen geprüft wird, kann bis zu einem Ergebnis viel Zeit vergehen. Die von der Künstlersozialkasse angeforderten Unterlagen sind die Grundlage für die Entscheidung.
Wir unterstützen Dich gern bei der Antragstellung. Auch wenn die Bearbeitungszeit lang ist, entstehen Dir keine Nachteile, wenn Du Dir die Antragstellung bestätigen lässt. Im Falle einer Bewilligung bist Du ab dem Tag des Zugangs Deines Antrags bei der Künstlersozialkasse anspruchsberechtigt.
Die Homepage der Künstlersozialkasse bietet die Möglichkeit, die Anmeldeunterlagen, den Fragebogen und weitere Informationen herunterzuladen. Per E-Mail erhältst Du ein vorläufiges Aktenzeichen als Nachweis Deiner Meldung. Wir empfehlen die elektronische Anforderung mit Übersendung per Post.
Der Zeitpunkt der Anforderung sollte im Vorfeld gut überlegt werden. Im Rahmen einer Beratung kristallisiert sich der optimale Zeitpunkt meist erst heraus. Das kann schnell einen dreistelligen Eurobetrag an gesparten oder doppelt gezahlten Beiträgen ausmachen.
Du möchtest Deinen KSK-Antrag vor dem Einreichen gemeinsam prüfen lassen?
Basis für die Entscheidung über den Antrag bei der Künstlersozialkasse sind die eingereichten Unterlagen. Zu diesem Zweck fordert die Künstlersozialkasse von Künstler:innen oder Publizist:innen, die einen KSK-Antrag stellen, umfangreiche Unterlagen an, zum Beispiel Arbeitsnachweise sowie Belege über Honorare oder Gagen.
Dazu gehören aktuelle Verträge, Abrechnungen sowie Nachweise über Veröffentlichungen, Aufführungen, Ausstellungen, Konzerte und Ähnliches. Je mehr aussagekräftige Nachweise Du von unterschiedlichen Auftraggebenden vorlegst, umso besser.
Achte darauf, dass aus den Nachweisen hervorgeht, welche Tätigkeiten Du konkret ausgeübt hast und dass Du freiberuflich unter Vertrag warst. Bei manchen Berufen ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Tätigkeit freiberuflich oder versicherungspflichtig beschäftigt ausgeübt wird.
Das voraussichtliche Jahreseinkommen, aus dem sich die Beitragshöhe ergibt, wird in geschätzter Höhe angegeben. Änderungen sind im Verlauf des Jahres möglich. Errechnet wird das Einkommen nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung.
In der KSK-Beratung sehen wir Deine Unterlagen gemeinsam durch und sagen Dir, was noch fehlt.
Wirst Du über die Künstlersozialkasse versichert, erhältst Du einen entsprechenden Bescheid. Die Versicherung ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Du hast das Recht auf die Leistungen, für die Du durch Deine Beitragszahlungen einen Anspruch erwirbst.
Als über die Künstlersozialkasse versicherte Person unterliegst Du Auskunfts- und Meldepflichten. Dafür sind die Vordrucke der Künstlersozialkasse zu nutzen. Bis zum 1. Dezember eines Jahres ist das voraussichtliche Jahreseinkommen für das folgende Kalenderjahr zu melden.
Die Künstlersozialkasse darf Deine Angaben prüfen und Einkommensteuerbelege verlangen. Sie führt gegebenenfalls auch Stichproben durch.
Es gilt Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Eine Rückkehr aus einer privaten Krankenkasse in eine gesetzliche Kasse ist für Berufsanfänger:innen zum Ablauf des dritten Jahres möglich. Danach ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über die KSK in der Regel nicht mehr möglich. Ob in Deinem Fall eine Ausnahme greift, klären wir mit Dir.
Für die Berechnung der Beiträge sind die jeweils gültigen Beitragssätze maßgeblich. Erhebt Deine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, trägst Du davon nur die Hälfte — die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse seit dem 1. Januar 2019, genau wie ein Arbeitgeber. Wie sich Dein Beitrag zusammensetzt, zeigt Dir unsere Seite KSK-Beitrag: Höhe und Berechnung.
Bis zum 1. Dezember jedes Jahres ist das voraussichtliche Jahreseinkommen für das folgende Kalenderjahr zu melden.
Als Mitglied bei Freie Wildbahn e.V. kannst Du diese Fragen jederzeit mit uns klären, ohne Zusatzkosten.
Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten können sich bei der KSK melden, wenn ihre Tätigkeit unter das KSVG fallen könnte. Die KSK prüft anhand Deiner Angaben und Nachweise, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind.
Genau genommen wird man in der Künstlersozialkasse nicht Mitglied, sondern versichert — der Unterschied ist wichtig, weil Freie Wildbahn e.V. ein Verein mit echter Mitgliedschaft ist.
Das hängt von Deiner Tätigkeit ab. Relevant können zum Beispiel Verträge, Rechnungen, Abrechnungen, Veröffentlichungen, Aufführungen und Ausstellungen sein. Entscheidend ist, dass die Unterlagen Deine konkrete selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit nachvollziehbar belegen.
Eine feste Bearbeitungsdauer lässt sich nicht seriös versprechen, weil jeder Fall individuell geprüft wird. Klare Angaben und passende Nachweise können helfen, unnötige Rückfragen zu vermeiden.
Wenn die KSK Versicherungspflicht feststellt, beginnt sie grundsätzlich mit dem Tag, an dem Deine Meldung eingegangen ist, frühestens aber an dem Tag, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Einzelfall können besondere Regeln gelten.
Dann kommt es auf die konkrete Kombination und wirtschaftliche Bedeutung Deiner Tätigkeiten an. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Die KSK prüft den Einzelfall.
Dann solltest Du den Bescheid und die Begründung genau prüfen. Welche nächsten Schritte sinnvoll oder möglich sind, hängt vom konkreten Bescheid und vom Einzelfall ab.
Ja. Du kannst Dich selbst bei der KSK melden und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Wenn Deine Tätigkeit, Deine Nachweise oder Deine Einkommenssituation schwer einzuordnen sind, kann eine Beratung vor dem Einreichen sinnvoll sein.