Wenn Du selbstständig arbeitest, gibt es im Krankheitsfall normalerweise keinen Arbeitgeber, der Dein Einkommen sechs Wochen lang weiterzahlt. Für selbstständige Künstler und Publizisten kann eine längere Arbeitsunfähigkeit deshalb schnell zu einer finanziellen Belastung werden.
Wer zahlt das Krankengeld bei KSK-Versicherten?
Das Krankengeld wird nicht von der Künstlersozialkasse, sondern von Deiner gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Die KSK organisiert die Einbindung in die Sozialversicherung und leitet Beiträge weiter; die eigentlichen Versicherungsleistungen erbringen die zuständigen Versicherungsträger.
Mehr zur Funktionsweise findest Du auf unserer Seite zur Künstlersozialkasse.
Ab wann bekommen selbstständige Künstler Krankengeld?
Für selbstständige Künstler und Publizisten, die nach dem KSVG gesetzlich krankenversichert sind, beginnt der reguläre Krankengeldanspruch grundsätzlich ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Anders als Arbeitnehmer haben Selbstständige in den ersten sechs Wochen keinen Arbeitgeber, der eine Entgeltfortzahlung übernimmt.
Ob im konkreten Krankheitsfall ein Anspruch besteht und wie Arbeitsunfähigkeitszeiten zusammenzurechnen sind, prüft die jeweilige Krankenkasse. Die Arbeitsunfähigkeit sollte ärztlich festgestellt werden; für Nachweise und Ablauf gelten die Vorgaben Deiner Krankenkasse.
Kann Krankengeld schon früher gezahlt werden?
Ja. Gesetzliche Krankenkassen bieten für nach dem KSVG versicherte Selbstständige Wahltarife für einen vorgezogenen Krankengeldanspruch an. Dafür fällt ein zusätzlicher Beitrag an, der direkt an die Krankenkasse gezahlt wird.
Nach § 53 Abs. 6 SGB V muss ein solcher Tarif für Versicherte nach dem KSVG den Krankengeldanspruch spätestens mit Beginn der 3. Woche der Arbeitsunfähigkeit ermöglichen. Die konkreten Bedingungen legt die Krankenkasse fest.
- Ab welchem Krankheitstag beginnt die Zahlung?
- Wie hoch ist der zusätzliche Beitrag?
- Wie wird die Leistungshöhe berechnet?
- Welche Warte- oder Bindungsbedingungen gelten?
- Was passiert bei einer Änderung des gemeldeten Arbeitseinkommens?
Die frühere FWB-Fassung enthielt einen Tarifvergleich auf Basis von Stiftung Warentest 11/2018 und teilweise bis 2023 aktualisierten Werten. Wahltarife sind dynamisch. Eine neutrale Erklärung der Regeln ist für einen Evergreen-Artikel belastbarer als ein veraltetes Anbieter-Ranking.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Nach der offiziellen KSK-Information beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens. Berücksichtigt wird höchstens das Arbeitseinkommen, nach dem in den letzten 12 Kalendermonaten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Von dem ausgezahlten Krankengeld behält die Krankenkasse Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung ein.
Musst Du während des Krankengeldbezugs weiter KSK-Beiträge zahlen?
Während Du Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung beziehst, bist Du gegenüber der KSK in allen drei Versicherungszweigen beitragsfrei. Die KSK benötigt dafür eine Bescheinigung Deiner Krankenkasse über Beginn beziehungsweise Dauer des Krankengeldbezugs.
Wie lange kann Krankengeld gezahlt werden?
Für dieselbe Krankheit begrenzt § 48 SGB V den Krankengeldanspruch grundsätzlich auf höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Beim regulären KSVG-Anspruch setzt die tatsächliche Zahlung grundsätzlich erst ab der 7. Woche ein.
Was solltest Du tun, wenn Du länger arbeitsunfähig bist?
- Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
- Deine Krankenkasse kontaktieren und Nachweise sowie Leistungsbeginn klären.
- Wahltarif rechtzeitig prüfen, bevor Du ihn brauchst.
- KSK über den Krankengeldbezug informieren und die Bescheinigung der Krankenkasse einreichen.
Was gilt bei privater Krankenversicherung?
Dieser Artikel beschreibt den gesetzlichen Krankengeldanspruch für gesetzlich krankenversicherte KSVG-Versicherte. Bei privater Krankenversicherung richtet sich ein mögliches Krankentagegeld nach dem jeweiligen Vertrag. Freie Wildbahn gibt hier keine individuelle Beratung zu privaten Kranken- oder Krankentagegeldtarifen.
Der gesetzliche Schutz beginnt spät – deshalb solltest Du die Lücke kennen
Die Künstlersozialversicherung bietet einen wichtigen sozialen Schutz. Beim Krankengeld gilt aber: Der reguläre Anspruch beginnt grundsätzlich erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Wer diese Zeit nicht aus eigenen Rücklagen überbrücken kann oder möchte, sollte rechtzeitig bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse prüfen, ob ein Wahltarif sinnvoll ist.
Wenn es um Deine Versicherung nach dem KSVG oder Veränderungen Deines KSK-Status geht, kannst Du Deine Situation mit Freie Wildbahn besprechen.
Häufige Fragen zu KSK und Krankengeld
Zahlt die Künstlersozialkasse das Krankengeld?
Nein. Das Krankengeld zahlt die zuständige gesetzliche Krankenkasse. Die KSK ist für die Durchführung der Versicherungsleistungen nicht zuständig.
Ab wann bekommen KSK-versicherte Selbstständige Krankengeld?
Für nach dem KSVG pflichtversicherte selbstständige Künstler und Publizisten beginnt der reguläre Krankengeldanspruch grundsätzlich ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Kann ich schon vor der 7. Woche Krankengeld bekommen?
Ja. Über einen Wahltarif Deiner gesetzlichen Krankenkasse kann der Anspruch früher beginnen. Für Versicherte nach dem KSVG muss ein solcher Tarif den Anspruch spätestens mit Beginn der 3. Woche vorsehen. Die konkreten Bedingungen legt die Krankenkasse fest.
Wie hoch ist das Krankengeld für KSK-Versicherte?
Nach der KSK-Information beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 % des regelmäßigen Arbeitseinkommens, höchstens des Arbeitseinkommens, nach dem in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Arbeitsunfähigkeit Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
Muss ich während des Krankengeldbezugs Beiträge an die KSK zahlen?
Während des Bezugs von gesetzlichem Krankengeld besteht gegenüber der KSK Beitragsfreiheit in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die KSK benötigt dafür eine Bescheinigung der Krankenkasse.
Wie lange kann Krankengeld gezahlt werden?
Für dieselbe Krankheit ist der Anspruch nach § 48 SGB V grundsätzlich auf höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an.
Wo beantrage ich Krankengeld?
Ansprechpartner ist Deine gesetzliche Krankenkasse. Sie prüft den Anspruch, die notwendigen Nachweise und die konkrete Leistungshöhe.
